Forschungsprofil
Forschung an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
Reformen in Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Recht sind nicht neu. Seit dem weltpolitischen Umbruch der Jahre 1989 bis 1991 haben sie aber eine andere Qualität gewonnen. Die Reformen vollziehen sich mit rasanter Geschwindigkeit und stoßen oftmals zumindest bis in den Grenzbereich zum Prinzipiellen vor. Eher kontinuitätswahrende, pfadabhängige Reformbestrebungen treten zunehmend zurück hinter hochgradig dynamischen Innovationsprozessen, die bislang vertraute Strukturen erschüttern und das gesamte Gemeinwesen erfassen. Verkürzt lassen sich die Erneuerungsimpulse mit Stichworten wie Internationalisierung, Europäisierung, Ökonomisierung, (Re-)Föderalisierung, (Ent-)Demokratisierung, (Re-)Parlamentarisierung, Kommunalisierung, Privatisierung (und Re-Etatisierung), Kooperationalisierung, Informalisierung und Elektronisierung überschreiben.
Hier setzt unsere in dem Profil "Modernisierung des Gemeinwesens" fokussierte Forschung an. Sie nimmt die erwähnten Impulse und Herausforderungen auf, analysiert deren Leitbilder, bewertet Lösungsmodelle für ausgewählte Problemlagen bzw. -konstellationen, generiert gegebenenfalls erfolgversprechendere Alternativen, stößt damit zugleich Reformen an und begleitet wissenschaftlich die Modernisierungsprozesse. Dementsprechend bewegt sich das Forschungsdesign in den unterschiedlichsten Segmenten jeweils an der allervordersten Front der Rechtsentwicklung.
Ausgehend von diesem Ansatz hat die Fakultät einen Forschungsschwerpunkt gebildet, der sich mit der Bereitstellung öffentlicher Güter und ihren rechtlichen Rahmenbedingungen befasst.
Die Bereitstellung öffentlicher Güter als Forschungsschwerpunkt
Öffentliche Güter/Gemeinschaftsgüter
Der Begriff der öffentlichen Güter entstammt der Makroökonomie und bezeichnet dort eine Gütergruppe, die sich durch Nicht-Auschließbarkeit im Konsum und Nicht-Rivalität der Konsumenten auszeichnet. Ein anderer Begriff ist der des Gemeinschaftsguts, der teils synonym, teils auch etwas anders konturiert verwendet wird. So gehören Luft und Licht, aber auch vom Menschen geschaffene Güter wie effektiver Rechtsschutz und eine funktionsfähige Infrastruktur zu den Öffentlichen Gütern. Der Begriff der Daseinsvorsorge kennzeichnet eine große Untergruppe von öffentlichen Gütern. Je nachdem, ob die Merkmale der Nicht-Ausschließbarkeit und der Nicht-Rivalität in Reinform vorliegen, oder ob doch Elemente der Ausschließbarkeit oder Rivalität vorhanden sind, spricht man von reinen oder unreinen öffentlichen Gütern.
Staatliche/hoheitliche Entscheidungsfindung
Bei der Erzeugung und Bereitstellung öffentlicher Güter kommt dem Staat bzw. anderen Hoheitsträgern jeglicher Ebene eine herausragende Rolle zu. Politische Entscheidungsträger müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit ermitteln, ob und in welcher Form öffentliche Güter hervorgebracht werden. Insbesondere ist fraglich, inwieweit hoheitliche Strukturen oder Marktstrukturen oder eine Mischung aus beidem gewählt werden sollen. Die Entscheidung ist geprägt von einer Vielzahl von Parametern. Politische Entscheider haben zwischen verschiedensten Entscheidungsparametern abzuwägen und aus ihnen eine rationale Entscheidung zu destillieren. Zu beachten sind ökonomische Aspekte, politische Risiken, psychologische Faktoren, aber auch, und dies nicht zuletzt, rechtliche Strukturen. Rechtliche Strukturen sind in gewissen Grenzen änderbar, liegen Entscheidungen über die Erzeugung öffentlicher Güter aber zunächst einmal als Faktum voraus. Deshalb ist die genaue Kenntnis und Analyse juristisch vorgeprägter Strukturen erforderlich, um Strukturentscheidungen sinnvoll treffen zu können.
Die Forschung an der Juristischen Fakultät
Hier setzt die Forschung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam an. Die dort forschenden Wissenschaftler untersuchen in den unterschiedlichsten Kontexten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung öffentlicher Güter bestehen. Die Forschung soll Entscheidern auf kommunaler, staatlicher und überstaatlicher Ebene bei der rationalen Entscheidungsfindung helfen. Beispiele aus der bisherigen Forschungstätigkeit sind etwa:
Die Erforschung und Strukturierung alternativer Streitbeilegungsmechanismen.
Die Begleitung von Strukturentscheidungen auf kommunaler Ebene im Rahmen der Arbeit des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (Stichworte: Privatisierung, Rekommunalisierung, Öffentlich-Private Partnerschaften).
Die Erforschung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Gesundheitsreformen (DFG-gefördert).
Die wissenschaftliche Durchdringung des Menschenrechtsschutzes auf nationaler und internationaler Ebene durch das Menschenrechtszentrum.
Die vertiefte Erforschung des Medienrechts sowie die Erforschung der Arbeit von Adam Smith als Rechtstheoretiker.
Aufgrund ihres Forschungsprofils vernetzt sich die Fakultät zunehmend mit dem bereits bestehenden Profilbereich der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät, der unter dem Titel "Public Policy and Management" vergleichbare Themenstellungen unter verwandten wissenschaftlichen Blickwinkeln untersucht.
Perspektiven
Derzeit arbeiten Wissenschaftler der Juristischen Fakultät zusammen mit Kollegen anderer Einrichtungen und Fachrichtungen an neuen Forschungsprojekten, die den Forschungsansatz der Fakultät weiter vertiefen:
Die Fakultät beteiligt sich unter dem Label "CEBAS" an der Antragstellung für ein interdisziplinäres Zentrum für Biodiversitätsforschung, das die Universität Potsdam zusammen mit der Freien Universität Berlin anstrebt.
Derzeit wird die Antragstellung für eine Forschergruppe, bestehend aus Wissenschaftlern der Fakultät, aber auch wirtschaftswissenschaftlichen Kollegen, vorbereitet, die die Erzeugung von öffentlichen Gütern durch die öffentliche Hand unter steuerlichen, haushaltsrechtlichen Aspekten und Blickwinkeln der Bilanzierung/Rechnungslegung betrachtet. Der Arbeitstitel des Projekts lautet: "Die Erzeugung öffentlicher Güter - rechtliche Strukturen, Steuern, Rechnungswesen".

